2024 02 29 RS Ershausen 13

Foto: Mario Hochhaus

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RuheständlerIn

Der Ruhestand kann noch warten?

Der Ruhestand steht an, aber für Sie soll noch nicht Schulschluss sein? Oder Sie sind bereits in Rente, würden aber gerne wieder stundenweise im Schulbetrieb aktiv werden? Dann bietet Ihnen der Freistaat Thüringen attraktive Beschäftigungs- und Einsatzmöglichkeiten. Sie können aus unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten wählen und dabei Ihr Stundenkontingent selbst mit festlegen. Das macht Arbeiten im Alter für Sie noch attraktiver – die Schülerinnen und Schüler freuen sich bereits auf Sie!

Frau Wenzel: Mit Passion ein Leben lang unterrichten als Seniorexpertin

Informationsveranstaltung „Werde Seniorexperte in Gera“

am 08.05.2024, 10.00 Uhr im Schulamt Ostthüringen

Für weitere Infos und Fragen wenden Sie sich gern direkt an das Schulamt Ostthüringen.

Grau macht schlau - Ihre Einsatzmöglichkeiten

Wenn Sie dem Lehrerkollegium noch eine Weile länger erhalten bleiben möchten, nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Schulleitung auf oder sprechen mit Schulen in Ihrem unmittelbaren Umfeld. Alternativ können Sie auch eines der fünf Staatlichen Schulämter kontaktieren. Falls Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Sie über Ihr reguläres Ruhestandsalter hinaus arbeiten möchten, dann informieren Sie dazu direkt das für Sie zuständige Staatliche Schulamt. Ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand muss spätestens sechs Monate vorher beantragt werden. Alternativ nutzen Sie die weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten nach Ihrem offiziellen Eintritt in den Ruhestand (siehe folgender Abschnitt).

Als erfahrene Lehrkraft können Sie mit Ihrer beruflichen Expertise beispielsweise Seiteneinsteiger, Referendare und Praktikanten begleiten und ihnen wertvolle Kompetenzen weitergeben. Ihr großer Vorteil: Sie kennen das „System Schule“ in- und auswendig, Sie wissen wie man Inhalte aufbereitet und vermittelt und Sie kennen die Tipps und Tricks, um den Herausforderungen des Schulalltags zu begegnen. Neben der Vermittlung von Erfahrungswerten durch Mentoring besteht auch die Möglichkeit, eigene Unterrichtseinheiten zu geben oder die Schulleitung bei organisatorischen Aufgaben zu unterstützen. Sie werden also an vielen Stellen gebraucht – wo möchten Sie unterstützen?

Sie erhalten i.d.R. eine befristete Einstellung und wählen einen Teilzeitvertrag, der einem Stellenanteil entspricht und eine entsprechend niedrigere Stundenverpflichtung beinhaltet. Umfang, Dauer und Aufgaben, etwa die Fächer Ihres Unterrichts und ggf. Art und Umfang Ihrer Unterstützung nachrückender Kolleginnen und Kollegen bei einem Tandem-Einsatz, sprechen Sie eng mit Ihrer Schulleitung sowie dem zuständigen Schulamt ab.
Sowohl Pensionäre und Pensionärinnen, als auch Rentnerinnen und Rentner erhalten einen Arbeitsvertrag nach den Regeln des Tarifvertrags der Länder.
Bei Beamtinnen und Beamten im Ruhestand ist eine Hinzuverdienstgrenze zu beachten (§70 ThürBeamtVG), bei Lehrkräften in Rente (vorherige Angestellte) gibt es ebenfalls eine solche Grenze, wenn es sich um eine vorgezogene Rente handelt, also solange die reguläre Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist.

Schreiben der Staatssekretärin Hinweise zu den Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten Exemplarische Kalkulation Hinzuverdienstgrenze
Schulkind schreibt und malt konzentriert

Ihre Eingruppierung in eine Besoldungsgruppe richtet sich danach, an welcher Schulart Sie tätig werden und welches Ausbildungsniveau Sie mitbringen. Dabei spielt beispielsweise eine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag nach den Regeln des Tarifvertrags der Länder (TV-L) abgeschlossen worden ist oder ob nur ein Mini-Job ausgeführt wird. Beides ist jeweils unabhängig von den im aktiven Dienst erreichten Beförderungs- und Funktionsämtern.
Hier finden Sie exemplarische Rechenbeispiele.

FAQ

Wenn Sie Interesse an einer Weiterbeschäftigung im Ruhestand haben, wenden Sie sich formlos an das für Sie zuständige Schulamt oder kontaktieren Sie Ihre Schulleitung.

Für sonstige Anregungen oder Hinweise senden Sie uns gerne eine Nachricht an: zukunft-schule@tmbjs.thueringen.de

Besprechen Sie Ihre Möglichkeit am besten zeitnah mit der Schulleitung Ihrer aktuellen Schule und dem für Sie zuständigen Staatlichen Schulamt.

Welche Fächer und in welchem Umfang Sie unterrichten, können Sie mit Ihrer Schulleitung und dem Schulamt individuell abstimmen. Neben dem Einsatz im bedarfsdeckenden Unterricht ist es auch möglich, dass Sie Ihr Wissen z.B. als Mentor an atypische Seiteneinsteiger weitergeben, wofür Sie und die nachrückende Kollegin oder der Kollege stundenweise als Tandem eingesetzt sind.

Ihre Eingruppierung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielt beispielsweise eine Rolle, ob ein Arbeitsvertrag nach den Regeln des Tarifvertrags der Länder (TV-L) abgeschlossen worden ist oder ob nur ein Mini-Job ausgeführt wird. Beides ist jeweils unabhängig von den im aktiven Dienst erreichten Beförderungs- und Funktionsämtern.


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