Pädagogische Assistenz

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eine Tätigkeit als Pädagogische Assistenz

Unterrichten als Pädagogische Assistenz

Pädagogische Assistentinnen und Assistenten unterstützen die Lehrkräfte im Unterricht, in der Erziehung, Betreuung und Begleitung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und führen begleitend oder eigenständig außerunterrichtliche Angebote durch.

Zudem können die Assistenzkräfte dazu beitragen, eine sprachliche sowie kulturelle Brücke zwischen Schülerinnen und Schülern und der Schule zu bauen. Wenn sie über internationale Sprachkenntnisse verfügen, können sie auch den Eltern mit geringen Deutschkenntnissen als Ansprechpartner in der Schule zur Verfügung stehen.

Stellenangebote

Werde Pädagogische Assistenz in Thüringen

Wir haben die ersten neuen Kolleginnen und Kollegen während ihrer Einführungswoche am Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien in Bad Berka getroffen und mit ihnen über ihre Motivation, die bevorstehenden Aufgaben und den Einstellungsprozess gesprochen.

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Zum Ablauf des Bewerbungs- und Einstellungsprozesses

Wir haben mit Christin Hennig vom Staatlichen Schulamt Südthüringen über den Ablauf des Bewerbungs- und Einstellungsprozesses und über ihre Tipps für Pädagogische Assistenzen gesprochen.

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Aufgabenbereiche und Voraussetzungen

Das Aufgabengebiet umfasst:

  • Unterstützung der Lehrkraft im Unterricht (z. B. individuelle Betreuung der Schülerinnen und Schüler und Übernahme organisatorischer Aufgaben)
  • Vermittlung zwischen den Kulturen (z. B. bei Gruppenunternehmungen, in Unterrichts- oder Pausensituationen, bei Schulveranstaltungen)
  • Betreuung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler in den Lern- und Übungszeiten (z. B. bei Binnendifferenzierung, projektorientiertem Unterricht, Freiarbeit, im DaZ-Unterricht sowie im Rahmen des Ganztags)
  • Betreuung der Schülerinnen und Schüler bei Einsatz digitaler Angebote in der Schule (z. B. im Hybridunterricht)
  • Unterstützung im Zusammenhang mit der Digitalisierung an den Schulen (z. B. Vorbereitung von IT-Technik für den Unterricht)
  • Betreuung der Schülerinnen und Schüler während der Schulöffnungszeiten (z. B. in Wartezeiten auf den Schulbus vor Unterrichtsbeginn bzw. nach Unterrichtsende)
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften
  • Mitwirkung bei Schulveranstaltungen (z. B. Projekte, Sportfeste)
  • Begleitung bei Maßnahmen des Lernens am anderen Ort
  • Unterstützung bei der Elternarbeit (z. B. Terminabsprachen, Elterncafé)

Bewerben können sich volljährige Personen,

  • die über eine abgeschlossene Ausbildung im pädagogischen Bereich verfügen, z. B. als Erzieherinnen und Erzieher, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner, Logopädinnen und Logopäden, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Personen mit heilpädagogischen Zusatzqualifikationen, oder
  • die über einen in Deutschland oder im Ausland erworbenen Lehramtsabschluss verfügen und aktuell in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen, oder
  • Studierende, die sich in einem Iehramtsbezogenen Masterstudiengang (Abschluss Master of Education) oder in einem vergleichbaren Semester (ab dem 7. Semester) eines mit der Ersten Staatsprüfung abschließenden Lehramtsstudiums in Thüringen befinden.

Sofern die Qualifikation aufgrund einer besonderen kriegs- oder fluchtbedingten Situation nicht nachgewiesen werden kann, ist es ausnahmsweise ausreichend, wenn das Vorliegen der Qualifikation glaubhaft schriftlich versichert wird. Die Glaubhaftmachung erfolgt durch Erklärung zur Ausbildung sowie zu bisherigen Beschäftigungen und soll durch (digitale) Dokumente gestützt werden.

Personen, die keinen der oben genannten Abschlüsse erworben haben, jedoch anderweitig nachweisen können, dass sie über gleichwertige Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen, können sich ebenfalls bewerben. In diesen Fällen entscheidet das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Wege einer Einzelfallprüfung über die Zulassung zum Auswahlverfahren.

Sprachkenntnisse

Empfohlen werden Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens orientiert an Niveau A 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER).

Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- oder Erziehungsdienst zum TV-L bis zur Entgeltgruppe S 8a. (Tarifüberblick)

FAQ

Es wird eine individuelle wöchentliche Arbeitszeit festgelegt, welche in der Regel von einer 40-Stunden Woche abweicht.

Hierbei handelt es sich um eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit. So können Sie in einer Woche mehr oder weniger als vereinbart eingesetzt werden. Der Ausgleich muss innerhalb eines Jahres erfolgen.

Pädagogische Assistenzen unterliegen den allgemeinen Arbeitszeitregeln, also nicht den Ferienregeln der Lehrerinnen und Lehrer.

Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch haben Pädagogische Assistenzen auf die Zeiten der Schulferien zu legen.

Ja, das Einsatzfeld der Pädagogischen Assistenzen kann die Begleitung von schulischen Maßnahmen des Lernens am anderen Ort (z.B. eine Klassenfahrt) sein. Sie begleiten dabei die Schülergruppe und unterstützen bzw. ergänzen somit die Lehrkraft.

Um die Entstehung von Überstunden zu vermeiden, werden Maßnahmen wie beispielsweise Wandertage oder Klassenfahrten im Dienstplan vorab schon so geplant, dass der Zeitausgleich zeitnah erfolgen kann.

Insbesondere bei der Begleitung von Klassenfahrten kann die Arbeitszeit eine 40-Stunden Woche überschreiten. Ist dies der Fall ist ein Ausgleich bis zum Ende der nächsten Woche zwingend vorgesehen.

Nein, der Sprachkurs sollte außerhalb der tariflich vereinbarten Arbeitszeit absolviert werden.

Ja, Pädagogische Assistenzen dürfen Sport-AGs anbieten, wenn eine gültige Übungsleiterlizenz für die jeweilige Sportart vorliegt (alternativ: Ausbildung zur Lehrkraft für Sport oder Qualifikation durch anerkannte Fortbildung des ThILLM). Haben Sie keinen solchen Nachweis dürfen nur niederschwellige Bewegungsangebote z.B. kleine Spiele angeboten werden.

Grundsätzlich sollte ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs vorhanden sein.

Pädagogische Assistenzen werden grundsätzlich nicht in der Primarstufe eingesetzt.

An Gemeinschaftsschulen, die Primarstufe und Sekundarstufe am gleichen Standort und im gleichen Schulgebäude führen und eine Jahrgangsmischung zwischen den Klassenstufen 4 und 5 praktizieren, können Pädagogische Assistenzen innerhalb der Jahrgangsmischung auch Schülerinnen und Schüler der Primarstufe mitbetreuen.

Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern bei kurzfristigen Ausfällen von Lehrkräften ist eine Aufgabe, bei der Pädagogische Assistenzen nach Entscheidung des Schulleiters oder der Schulleiterin zum Einsatz kommen können.

Pädagogische Assistenzen erteilen keinen Unterricht, können aber die Aufsicht führen und Schüler und Schülerinnen in individuellen Übungszeiten betreuen.


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Weitere Fragen und Antworten sowie dienstrechtliche Hinweise zum Themenfeld Pädagogische Assistenzen finden Sie unter: https://bildung.thueringen.de/lehrkraefte/dienstliches-personalfragen

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