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Ich interessiere mich für

den Vorbereitungsdienst

Jacobi

Der Schlüssel zum Lehrerberuf -

Vorbereitungsdienst

Manchmal sind lückenlose Übergänge zwischen den Ausbildungsphasen nicht ganz möglich. Diese Zeit kann aber genutzt werden, um weitere Praxiserfahrung zu erwerben, beispielsweise über ein Praktikum, Aushilfstätigkeiten an Schulen oder – mit entsprechender Vorqualifikation – als Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD).

Weiterführende Informationen
Schaarschmidt

FAQ

Im Jahr 2023 stellt Thüringen Bewerberinnen und Bewerber in den Vorbereitungsdienst zu folgenden Terminen ein.

  • 1. Februar 2023 für die Lehrämter an Grundschule, an Regelschule, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik
  • 1. Mai 2023 für die Lehrämter an an Grundschulen, an Regelschulen und für Förderpädagogik
  • 1. August 2023 für die Lehrämter an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen
  • 1. November 2023 für die Lehrämter an an Grundschulen, an Regelschulen und für Förderpädagogik


Bewerbungen müssen zum Einstellungstermin 1. Mai 2023 spätestens am 5. Januar 2023, zum Einstellungstermin 1. August 2023 spätestens am 31. März 2023 und zum Einstellungstermin 1. November 2023 spätestens am 30. Juni 2023 im Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingegangen sein. Die Bewerbung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter an Schulen erfolgt onlinegestützt unter https://vorbereitungsdienst.tm...

Ja. Grundsätzlich kann auf Antrag des Lehramtsanwärters Zeiten einer beruflichen Tätigkeit oder Zeiten der während des betreffenden Lehramtsstudiums absolvierten Praktika auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie für die Ausbildung förderlich sind. (siehe § 25 Abs. 1 Thüringer Lehrerbildungsgesetz in Verbindung mit § 7 ThürAZStPLVO). Die Anträge müssen spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes gestellt werden und werden bis spätestens sechs Wochen nach Beginn des Vorbereitungsdienstes durch das zugehörige Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem Studienseminar entschieden.

Sie sind bereits Beamter, aber dieser Status ist abhängig von der Fortführung Ihres Vorbereitungsdienstes. Sollten Sie diesen nicht abschließen, erlischt auch ihr Beamtenstatus wieder. Der Status auf Lebenszeit ist erst nach einer weiteren Probezeit im Anschluss an ihr zweites Staatsexamen möglich.

Ja. Auf Antrag kann bei Vorliegen der in § 62 Abs. 1 des Thüringer Beamtengesetzes vom 14. August 2014 (GVBl. S. 472) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 6 Abs. 3 ThürAZStPLVO genannten Voraussetzungen der Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit abgeleistet werden. Der Antrag soll spätestens mit Beginn des Vorbereitungsdienstes beim zuständigen Staatlichen Schulamt gestellt werden.


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